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Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb „Weihnachtsfenster – Licht in leeren Räumen“
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1. Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle, die Freude an Weihnachten und kreativer Gestaltung haben – zum Beispiel:
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Familien und Einzelpersonen
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Kinder und Jugendliche
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Schulen und Kindergärten
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Vereine und Gruppen
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Künstlerinnen und Künstler
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soziale Einrichtungen
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Unternehmen und Gewerbetreibende
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Nachbarschaften und Freundeskreise
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Die Teilnahme ist kostenlos.
2. Was ist die Idee?
Leerstehende Schaufenster in Olbernhau sollen in der Adventszeit zum Leuchten gebracht werden.
Aus einem leeren Schaufenster soll eine kleine Weihnachts-, Winter-, Kunst-, Fantasie- Â oder Erlebniswelt entstehen.
Dabei sind der Fantasie grundsätzlich keine Grenzen gesetzt.
Ob Erzgebirgische Weihnacht, Märchen, Winterlandschaft, Geschichte, Handwerk, Kunst oder eine ganz eigene Idee – jede kreative Gestaltung ist willkommen.
3. Wichtig: Es geht nicht um Verkauf
Die Fenster dienen ausschließlich der Gestaltung und Präsentation.
Im Rahmen des Wettbewerbs findet im Schaufenster kein Verkauf von Waren statt.
4. Anmeldung
Wer teilnehmen möchte, meldet sich über das Bewerbungsformular an.
Rückfragen an:
Ursula Engel
Telefon: 01573 7738190
E-Mail: weihnachtsfenster-olbernhau@gmx.de oder www.weihnachtsfenster-in-olbernhau.info/
Bei der Anmeldung werden Name, Ansprechpartner und Kontaktdaten sowie möglichst das gewünschte Schaufenster erfasst.
5. Gestaltung
Die Gestaltung soll einen erkennbaren Bezug zu Weihnachten, Winter, Olbernhau oder dem Erzgebirge haben.
Die Gestaltung muss:
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sicher sein,
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das Gebäude nicht beschädigen,
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Passanten nicht gefährden,
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Rettungs- und Fluchtwege freihalten und
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die Rechte anderer Personen beachten.
Offenes Feuer und gefährliche Materialien sind nicht erlaubt.
6. Eigene Ideen – Rechte anderer beachten
Wer mitmacht, muss sicherstellen, dass verwendete Bilder, Texte, Musik, Figuren, Logos oder andere Materialien verwendet werden dürfen.
Kurz gesagt:
Bitte nichts verwenden, an dem jemand anderes Rechte besitzt, wenn dafür keine Erlaubnis vorliegt.
7. Fotos und Presse
Die Wettbewerbsfenster dürfen vom Veranstalter fotografiert werden.
Die Fotos können zur Berichterstattung über die Aktion verwendet werden, zum Beispiel:
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auf der Internetseite,
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in Zeitungen,
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auf Plakaten und Flyern,
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in sozialen Medien und
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bei der Dokumentation des Projektes.
Wer Personen – insbesondere Kinder – erkennbar fotografiert und die Bilder selbst zur Verfügung stellt, muss dafür die erforderlichen Einwilligungen besitzen.
8. Wer gewinnt?
Die schönsten und kreativsten Fenster können im Rahmen einer Publikumsabstimmung gewählt werden.
Die genaue Form der Abstimmung – beispielsweise über Stimmzettel und online – wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Jede Person darf nur entsprechend den bekanntgegebenen Abstimmungsregeln abstimmen.
Manipulierte oder offensichtlich unzulässige Stimmen können nicht berücksichtigt werden.
9. Preise
Für besonders beliebte oder kreative Weihnachtsfenster können Preise und Anerkennungen vergeben werden.
Die Anzahl und Art der Preise werden rechtzeitig bekanntgegeben.
10. Verantwortung
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist für die eigene Dekoration verantwortlich.
Die Dekoration muss sicher befestigt und betrieben werden.
Für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder gefährliche eigene Gestaltung entstehen, haftet grundsätzlich derjenige, der die Gestaltung vorgenommen hat, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Den Teilnehmern ist bekannt, dass der Veranstalter keinen Versicherungsschutz übernimmt.
11. Datenschutz
Die bei der Anmeldung angegebenen Daten werden nur verwendet, soweit sie für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind.
Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt, sofern keine entsprechende Einwilligung vorliegt.
12. Ausschluss
Wer gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, andere gefährdet, Rechte Dritter verletzt oder die Abstimmung manipuliert, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
13. Änderung oder Absage
Sollte die Durchführung aus wichtigen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein, kann der Veranstalter den Wettbewerb ändern oder absagen.
14. Anerkennung der Bedingungen
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Teilnahme mit der erforderlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
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🎄 Unser Grundsatz
Es geht nicht darum, wer das meiste Geld für die Dekoration ausgibt.
Es geht um Ideen, Kreativität, Gemeinschaft und die Freude daran, Olbernhau in der Adventszeit heller und schöner zu machen.
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Jedes Fenster zählt. Jede Idee ist willkommen.
„Weihnachtsfenster – Licht in leeren Räumen“
Gemeinsam bringen wir Licht in die Innenstadt von Olbernhau.
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